Die Insolvenz-Abwehr gestaltet sich in der heutigen Zeit nach der aktuellen Rechtssprechung gelinde gesagt als schwierig.
Scheitert eine Sanierung (und das kann aus verschiedenen, manchmal vollkommen banalen Gründen sein) dann kann unsere Arbeit schlicht als "Beihilfe für eine Insolvenzverschleppung" gewertet werden.
Aus diesem Grunde übernehmen wir nur dann Aufträge für eine Sanierung, wenn die Geschäftsführung der notleidenden Gesellschaft es schafft, uns zweifelsfrei die aktuelle Lage darzulegen, und dass ein Rettungs-Einsatz sich wirklich lohnt.
Nichts ist destruktiver und sinnloser als Kämpfe zu kämpfen, die nicht mehr gewonnen werden können.
In der Regel werden wir dann tätig wenn zwischen Ihnen und uns eine Honorar-Vereinbarung getroffen wurde.
Da die Gesellschaft dieses Honorar in der aktuellen Situation nur selten tragen kann akzeptieren wir manchmal die Abtretung von Gesellschafts-Anteilen. Das versetzt uns prinzipiell in die Lage, erfolgsorientiert arbeiten zu müssen.
Denn: haben wir keinen Erfolg und scheitert die Sanierung, dann kommt es in der Regel zu einer Insolvenz, in der die Gesellschaftsanteile nichts wert sind.
Zusammenfassend akzeptieren wir derartige Aufträge ausschließlich dann wenn:
- die aktuelle Situation klar und plastisch dargelegt werden kann
- Grund zu der Annahme besteht daß bei erfolgreicher Sanierung eine Überlebens-Chance besteht
- die Frage des Honorars geklärt wurde.
Wir wollen nicht verhehlen, daß wir häufig nach dem Motto "No risk - no fun" arbeiten. Das liegt unter anderem daran, dass unsere Erfolgsquote bei entsprechenden Verhandlungen mit Banken und Gläubigern außergewöhnlich hoch ist, -in der Regel höher als 90 %.
Trotz dieser ungewöhnlich hohen Erfolgsquote nehmen wir nicht jeden Auftrag an.
Fälle in denen eine versuchte Sanierung lediglich das Produzieren von Kosten bedeuten würde lehnen wir ab.
Aktualisiert (Freitag, den 16. April 2010 um 16:01 Uhr)














